Behandlungs- und Grundpflege

Wenn Angehörige nach einer Operation oder Erkrankung auf Zeit oder unbegrenzt ihren Alltag mit allem, was dazu gehört, nicht mehr alleine meistern können, ist dies ein tiefer Einschnitt in das Leben aller Beteiligten und bedeutet in jedem Fall Veränderung.

War es früher noch üblich, dass man sich innerhalb der Familie rund um die Uhr umeinander kümmerte, ist dies heute aus verschiedenen Gründen oft gar nicht möglich. Trotzdem soll möglichst viel Lebensqualität für den Pflegebedürftigen erhalten bleiben, weshalb gerne auf einen Pflegedienst und dessen Fachpersonal zurückgegriffen wird.

Die sogenannte Grundpflege gehört im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege zu einem Paket aus drei Leistungen: Grundpflege, Behandlungspflege (Link) und hauswirtschaftliche Versorgung (Link). Einen Anspruch auf die Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5.

Im Gegensatz zur Behandlungspflege, bei der medizinische Leistungen erbracht werden, beinhaltet die Grundpflege regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen wie Körperpflege, Ausscheidungen, Ernährung, Mobilität, Vorbeugung sowie die Förderung von Alltagsfähigkeiten und Kommunikation.

Die Grundpflege dient dazu, einen Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder besser noch zu vermeiden. Zur Beantragung wird eine Verordnung des Arztes benötigt. Mit der Grundpflege muss der Arzt in aller Regel auch mindestens eine Leistung der medizinischen Behandlungspflege verordnen.

Diese Art der Pflege wird von den Krankenkassen in Form von Einsätzen bewilligt. Die entsprechende Anzahl legt der Arzt in seiner Verordnung fest, letzten Endes entscheidet aber die Krankenkasse über die Anzahl der Pflegeeinsätze.

Bei Fragen zu Leistungsansprüchen, Beantragung und Kosten stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!