Oft reicht bei Pflegebedürftigen die reine Grundpflege nicht aus, denn sie müssen auch regelmäßig medizinisch versorgt werden. Eine Aufgabe, die zwar nicht notwendigerweise im Krankenhaus oder von einem Arzt durchgeführt werden muss, der sich aber viele Angehörige, zum Beispiel wegen zu geringer Fachkenntnis, verständlicherweise nicht gewachsen fühlen.
Stattdessen kann dies eine examinierte Pflegekraft übernehmen, die zu den Patienten in die Wohnung kommt und sämtliche verordneten Maßnahmen durchführt. Durch diese medizinische Versorgung zuhause kann und soll ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder sogar vermieden werden, sodass der Pflegebedürftige schneller in sein gewohntes Umfeld zurückkehren kann.
Neben der Grundpflege (Link) und der hauswirtschaftlichen Versorgung (Link) gehört die Behandlungspflege zu einem festen Leistungspaket der häuslichen Pflege und kann für Patienten mit Pflegegrad 1 bis 5 verordnet werden.
Voraussetzung für eine Behandlungspflege ist eine ärztliche Verordnung, Die verordneten Maßnahmen werden dann zunächst von der für die Kostenübernahme zuständigen Krankenkasse geprüft und bestenfalls in vollem Umfang genehmigt. Leistungen, die nicht genehmigt wurden, können selbstverständlich auch privat bezahlt werden.
Der beauftragte Pflegedienst übernimmt bei der Behandlungspflege die vom Arzt verordneten medizinischen Maßnahmen zur Heilung von Krankheiten sowie zur Verhütung einer Verschlimmerung bzw. zur Linderung von Krankheitsbeschwerden. Dies beinhaltet unter anderem die Medikamentengabe, Wundversorgung, Verbandswechsel, Katheter- und Magensondenwechsel, Infusionen, Injektionen, Blutdruck- und Blutzuckermessung, Dekubitusbehandlung und einiges mehr.
Unser regelmäßig geschultes Pflegepersonal besteht aus erfahrenen Fachkräften, deren oberstes Ziel es ist, Ihre Angehörigen bestmöglich zu betreuen und zu versorgen.
Bei Fragen zu Leistungsansprüchen, Beantragung und Kosten stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung!