Pflegeberatung
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wird die Pflege durch Angehörige durchgeführt, muss in regelmäßigen Abständen ein beratender Pflegeeinsatz durchgeführt werden.

Dieser Einsatz dient der Beratung und der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und wird im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch die Vereinigung für Hauspflege und Familienhilfe e.V. Mannheim von der Pflegeversicherung bezahlt.

Inhalte dieser Beratung können sein:

  • Tipps und Informationen, die Ihnen im Alltag nützlich sein können
  • Beratung der Pflegeversicherten und Angehörigen über den Umgang mit dem jeweiligen Krankheitsbild
  • Vorsorgevollmacht, Pflegevollmacht etc.
  • Prüfen, ob die Pflegestufe noch ausreichend ist
  • Hilfsmittelbedarf prüfen und ggf. Unterstützung bei der Beantragung