Leistungen im Detail

Pflegegrad 1

  • kostenlose Pflegekurse und Pflegeschulungen
  • Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
  • halbjährliche Beratungsbesuche
  • bis zu 40 Euro monatlich für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Zuschuss für die vollstationäre Pflege (125 Euro monatlich)
  • 125 Euro Entlastungsbetrag nach Vorlage einer Rechnung
  • bis zu 4.000 Euro für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad 2

  • 316 Euro monatliches Pflegegeld
  • 689 Euro monatlich Pflegesachleistung (Hilfe durch einen Pflegedienst)
  • halbjährliche Beratungsbesuche
  • 1.612 Euro Verhinderungspflege pro Jahr (auch stundenweise)
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro auf Verhinderungspflege angerechnet bis zu 806 Euro
  • 125 Euro Entlastungsbetrag nach Vorlage einer Rechnung
  • bis zu 4.000 Euro für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad 3

  • 545 Euro monatliches Pflegegeld
  • 1.289 Euro monatlich Pflegesachleistung (Hilfe durch einen Pflegedienst)
  • halbjährliche Beratungsbesuche
  • 1.612 Euro Verhinderungspflege pro Jahr (auch stundenweise)
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro auf Verhinderungspflege angerechnet bis zu 806 Euro
  • 125 Euro Entlastungsbetrag nach Vorlage einer Rechnung
  • bis zu 4.000 Euro für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad 4

  • 728 Euro monatliches Pflegegeld
  • 1.612 Euro monatlich Pflegesachleistung (Hilfe durch einen Pflegedienst)
  • vierteljährliche Beratungsbesuche
  • 1.612 Euro Verhinderungspflege pro Jahr (auch stundenweise)
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro auf Verhinderungspflege angerechnet bis zu 806 Euro
  • 125 Euro Entlastungsbetrag nach Vorlage einer Rechnung
  • bis zu 4.000 Euro für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflegegrad 5

  • 901 Euro monatliches Pflegegeld
  • 1.995 Euro monatlich Pflegesachleistung (Hilfe durch einen Pflegedienst)
  • halbjährliche Beratungsbesuche
  • 1.612 Euro Verhinderungspflege pro Jahr (auch stundenweise)
  • Kurzzeitpflege: 1.612 Euro auf Verhinderungspflege angerechnet bis zu 806 Euro
  • 125 Euro Entlastungsbetrag nach Vorlage einer Rechnung
  • bis zu 4.000 Euro für wohnungsumfeldverbessernde Maßnahmen