Auch Pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause oder werden krank. Hier bietet die Pflegeversicherung die Möglichkeit der Verhinderungspflege.
Das heißt, dass die Kosten für eine Ersatzpflege übernommen werden können. Jährlich stehen Ihnen bis zu 1.612 €, zusätzlich zum Pflegegeld, zu. Es besteht auch die Möglichkeit, eine stationäre Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umzuwandeln und umgekehrt. Die Unterstützung kann z. B. auch 1- 2mal pro Woche oder im Monat für ein oder mehrere Stunden erfolgen.
(Achtung: Wenn die Betreuung täglich 8 Stunden überschreitet, dann darf die Verhinderungspflege nicht länger als 28 Tage am Stück gehen.)
Voraussetzungen:
- Wenn Sie Ihren Angehörigen bereits länger als 6 Monate gepflegt haben
- Sie die Pflegestufen I, II, III oder 0 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben.